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Feuerbestattung


Bei der Feuerbestattung oder Kremation wird der oder die Verstorbene mit einem Sarg zusammen in einem Krematorium verbrannt. Dort wird nach der Einäscherung die enstandene Asche zur Beisetzung auf dem Friedhof oder für andere Bestattungsmöglichkeiten in eine Aschekapsel gefüllt.

Die Einäscherung der Verstorbenen ist nur die Vorbereitung, die Beisetzungsmöglichkeit der Asche (Grabstelle, Seebestattung, Naturbestattung) ist die Bestattungsart, welche eine Kremation voraussetzt.



Grabarten für die Feuerbestattung:


Urnenreihengrabstellen

werden immer der Reihe nach belegt. Die Lage der Grabstellen können nicht ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht einer solchen Grabstelle beträgt die Dauer der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstelle abgeräumt.



Urnenfamiliengrabstellen

sind Grabstellen, deren Lage von den Angehörigen ausgewählt werden können. Das Nutzungsrecht dieser Grabstellen beträgt meist 40 Jahre und kann nach Ablauf nachgekauft werden. In eine solche Grabstelle können je nach Friedhof bis zu 6 Urnen beigesetzt werden.



Anonyme Urnengrabstelle

Anonyme Urnengrabstätten sind Grabstellen, die sich auf Friedhöfen meist in einer dafür vorgesehenen Wiesenfläche befinden und nicht mit dem Namen der oder des Verstorbenen gekennzeichnet werden. Bei diesen Grabstellen haben Sie die Möglichkeit an einem Gedenkstein Blumen abzulegen um Ihrer Verstorbenen zu gedenken.



Selbstverständlich gibt es auch noch andere Beisetzungsmöglichkeiten auf Friedhöfen.

Welche Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten die Friedhöfe in Ihrer Umgebung bieten erfahren Sie beim zuständigen Friedhofsamt Ihrer Gemeinde.

Dort können Sie in der Friedhofsatzung genau entnehmen, welche Nutzungsbedingungen, Ruhefristen, Grabarten und Kosten für eine Grabstelle auf Sie zukommen würden.

Wir kennen alle Möglichkeiten zur Beisetzung in Oberursel und Umgebung.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, fragen Sie uns, denn dafür sind wir da.